Wir legen Berufung im Ordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder ein

Ex-Kanzler Gerhard Schröder hat nicht gegen die Parteiordnung verstoßen. Das entschied die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover. Der Leutenbacher SPD-Ortsverein hat in seiner heutigen Vorstandssitzung mit großer Mehrheit beschlossen, erneut Berufung gegen dieses Urteil einzulegen und letztinstanzlich vor die Bundesschiedskommission zu ziehen. „Wir sehen zentrale Punkte in der Begründung der Schiedskommission für Schröders Freispruch anders und haben uns daher zu diesem Schritt entschieden.“, erklärt der Leutenbacher SPD-Vorsitzende Pierre Orthen. Man sei weiterhin der Meinung, Schröder habe der Partei schweren Schaden zugefügt; ein Verbleib des Altkanzlers in der SPD sei daher unmöglich. Seine mangelnde Distanzierung von Putin sei den Opfern des Ukraine-Krieges gegenüber würde- und respektlos, ergänzt der stellvertretende Vorsitzende Lennart Knab.
Der Leutenbacher SPD-Ortsverein gehörte zu zuletzt sieben SPD-Verbänden, die auf Parteiordnungsmaßnahmen gegen Schröder gedrängt haben.