Der Ortsverein der SPD im baden-württembergischen Leutenbach legt Berufung gegen das Urteil der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover im Fall Schröder ein. Diese hatte in erster Instanz entschieden, dass das aus Sicht des Ortsvereins parteischädigende Verhalten Gerhard Schröders nicht sanktioniert werden soll – weder seine Freundschaft zu Wladimir Putin noch seine Äußerungen zum Überfall auf die Ukraine würden demnach gegen die Grundsätze der SPD verstoßen.
„Wir können diese Entscheidung der Schiedskommission nicht teilen, wir sehen Schröders Tätigkeit für mittelbar am Angriffskrieg beteiligte Unternehmen wie Rosneft und seine mangelnde Distanzierung vom russischen Angriffskrieg als klar parteischädigend an“, erklärt der Leutenbacher SPD-Vorsitzende Pierre Orthen. Man habe, so Orthen, das Urteil „gründlich durchgelesen“, und der Vorstand habe einstimmig beschlossen, in Berufung zu gehen. Dies wolle man nun, nach einer entsprechenden Mitteilung an die Mitglieder des Ortsvereins, nun öffentlich bekanntgeben.
Unabhängig vom Verfahren könne man kein kritisches Reflektieren der eigenen Haltung bei Schröder feststellen. „Schröder schadet daher nicht nur der Partei und dem Ansehen Deutschlands, nein, er schadet auch seinem eigenen Ansehen im Land und der gesamten Welt“, ergänzt Pierre Orthen. Sein Verhalten und die jüngste Ankündigung seines Rechtsanwalts, die Rückgabe seines Büros einklagen zu wollen, könne laut dem stellvertretenden Ortsvereinsvorsitzenden Lennart Knab, der ebenfalls am Verfahren beteiligt, nur als „dreist und unmoralisch“ bezeichnet werden.
Der SPD-Ortsverein wolle, so die Ankündigung, die Berufung in den kommenden Tagen schriftlich einreichen. Das Berufungsverfahren findet wahrscheinlich in den kommenden Monaten statt, und zwar vor der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover.